An die Eltern aller Schülerinnen und Schüler
Niedernwöhren, 24.08.2020
Liebe Eltern,
ich hoffe sehr, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht und Sie die letzten sommerlichen Wochen genießen konnten.
Nun beginnt wieder der Schulbetrieb.
Vieles ist wieder erfreulicherweise möglich, es gibt aber dennoch nach wie vor Einschränkungen.
Die folgenden Punkte sind für Sie besonders wichtig. Deshalb werden Sie diesen Brief bereits vor Schulbeginn über Ihre Elternvertreter in digitaler Form erhalten, da einige Informationen bereits vor dem Schulstart zu beachten sind. Am ersten Schultag wird Ihr Kind den Brief zusätzlich in gedruckter Form bekommen.
Die dargestellten Regelungen sind von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängig und können kurzfristig wieder geändert werden.
Das sind die wichtigsten Punkte zu den derzeit geltenden Bestimmungen (Szenario A):
- Vom 27.08.2020 an besuchen alle Kinder die Schule wieder von Montag bis Freitag.
Innerhalb ihrer „Kohorte“ bzw. im Klassenraum dürfen sich die Kinder wieder ohne Mundschutz und ohne Abstandsgebot bewegen. Die Eingangsstufenklassen, der Jahrgang 3 und der Jahrgang 4 an den Standorten bilden jeweils eine Kohorte.
Sollte es die Ausgangssituation wieder verschlechtern, wird es wieder zu einer Teilung der Gruppen und einer Mischung aus Schulunterricht und „Lernen zu Hause“ kommen. (Szenario B oder C)
- Wenn Sie erst kurz vor dem Ferienende aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, beachten Sie bitte unbedingt die Vorgaben. Ihr Kind darf die Schule dann gegebenenfalls erst nach einer Quarantänezeit bzw. einem „Coronatest“ besuchen.
Die Schule darf nicht betreten werden von Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden oder die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.
- Falls ein Kind während des Unterrichtstages Fieber bekommt und/oder ernsthafte Krankheitssymptome zeigt, muss es sofort isoliert und nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden. Eine solche Situation ist auch für das Kind sehr belastend. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kontaktdaten zu Ihnen stimmen und eine Bezugsperson erreichbar ist.
- Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie)
Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
Beachten Sie bitte, dass Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit ist und Sie im Falle einer Infektion die Schulleitung informieren müssen. Der sensible Umgang mit solchen Informationen ist selbstverständlich!
- Für das Schulgebäude bestehen Zutrittsbeschränkungen. Das bedeutet, dass Personen, die nicht in der Schule tätig sind oder dort unterrichtet werden,während des Unterrichtsbetriebes die Schule nur aus wichtigem Grund nach Anmeldung betreten dürfen. Die Kontaktdaten müssen dokumentiert werden.
Selbstverständlich sind wir aber telefonisch erreichbar!
Auch Elternsprechtage werden stattfinden.
Nun noch einige Informationen zum Schulalltag:
- Die Schulbusse fahren wie gewohnt und halten vorerst weiterhin aus Wiedensahl kommend direkt an der Schule. (Die Linie 2121 endet zukünftig in Wiedensahl nicht mehr in Loccum)
Bitte beachten Sie, dass nach wie vor für die Schülerbeförderung Maskenpflicht gilt. Die Maskenpflicht gilt auch an den Haltestellen und auf dem Weg zur Schule bzw. zur Haltestelle.
- Im Schulgebäude werden außerhalb der Klassenräume ebenfalls Masken getragen.
In unseren Richtlinien steht, dass ein „Visier“ nicht den Vorgaben entspricht, Masken die am Hinterkopf gebunden werden, sind beim Spielen vor allem an Spielgeräten gefährlich und dürfen dabei nicht verwendet werden. Es besteht Strangulationsgefahr. Dasselbe gilt auch für Schals oder Halstücher. Bitte statten Sie Ihr Kind deshalb mit Masken aus, die hinter den Ohren befestigt werden.
- Die Kinder betreten nach der Ankunft in der Schule sofort das Gebäude mit ihrer Maske und begeben sich gleich in ihre Klassenräume. Der Hygieneplan und die Regeln besprechen die Lehrkräfte am ersten Schultag mit den Kindern. (Sie können die wichtigsten Punkte dem Aushang in der Schule entnehmen.)
- Außer im Klassenraum müssen innerhalb des Schulgebäudes die Masken getragen werden. Bitte statten Sie Ihr Kind entsprechend aus.
- Es ist in vielen Gruppen üblich, anlässlich von Geburtstagen Süßigkeiten o.ä. zu verteilen. Bitte beschränken Sie sich dabei auf einzeln abgepackte Fertigprodukte und beachten Sie die in den Klassen abgesprochenen Regelungen.
- Die einzelnen Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Verhalten im Klassenraum und in den Pausen werden die Lehrkräfte in den Klassen besprechen.
- Grundsätzlich gilt, dass Arbeitsmaterialien wie Stifte und Scheren nicht untereinander getauscht werden. Das bedeutet zwingend, dass jedes Kind die vollständigen Materialien immer in der Schule dabeihaben muss.
Das waren viele Informationen gleich zu Beginn!
Ich hoffe sehr, dass es uns allen gelingt, die Ausgewogenheit zwischen Lockerung/ Normalität und vernünftigen und notwendigen Beschränkungen zu finden und so allmählich zu einem entspannten Alltag zurückzukehren.
Herzliche Grüße
Jutta Roth
Den vollständigen Hygieneplan unserer Schule können Sie nach Absprache in der Schule einsehen.
Den gültigen Rahmen-Hygieneplan-Schule des Landes Niedersachsen vom 05.08.2020 finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums.