Mit Inkrafttreten der Bestimmungen über die Eigenverantwortlichkeit der Schulen muss seit dem 01. August 2007 an niedersächsischen Schulen ein „Schulvorstand“ eingerichtet werden. Er besteht zu gleichen Teilen aus Lehrern, Schülern und Eltern, wobei in den Grundschulen die Schulkinder im Schulvorstand durch Lehrer und Eltern vertreten werden. Durch dieses Gremium wird die Mitverantwortung der Eltern deutlich gestärkt. Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Schulgröße.
Die wichtigste Aufgabe des Schulvorstandes ist es, die Arbeit der Schule in Hinblick auf die Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Weitere Aufgaben sind die Organisation der Stundentafel, die Umsetzung des Schulbudgets, die Entlastung der Schulleitung und die Gestaltung neuer Kooperationsformen. Es können Anträge an die Schulbehörde gestellt werden, wenn eine besondere Organisation (z.B. Ganztagsschule) eingeführt werden soll. Die genauen Aufgaben des Schulvorstandes sind im Niedersächsischen Schulgesetz §38 dargestellt.
Der Schulvorstand trifft sich in der Regel vier bis sechs Mal im Schuljahr und wird alle zwei Jahre neu gewählt. Der Schulvorstand der Wilhelm-Busch-Grundschule Niedernwöhren besteht aus 4 Vertretern der Lehrkräfte und 4 Vertretern aus der Elternschaft der Schule.
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